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   OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 10 LA 278/07   

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https://dejure.org/2009,8376
OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 10 LA 278/07 (https://dejure.org/2009,8376)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.07.2009 - 10 LA 278/07 (https://dejure.org/2009,8376)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 10 LA 278/07 (https://dejure.org/2009,8376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VwVfG; § 1 Abs. 1 NVwVfG; § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO; Art. 72 Abs. 1 VO/EG/817/2004 ; Art. 63 Abs. 1 VO/EG/445/2002
    Notwendigkeit eines Kontrollverfahrens bei einem ökologischen Anbauverfahren als Zweckbestimmung der Förderung nach dem Agrar-Umweltprogramm 2003; Die i.R.d. Agrar-Umweltprogramms 2003 mit dem Bewilligungsbescheid verbundenen Nebenbestimmungen als Bedingungen einer ...

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2092/91 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b; ; VO (EWG) Nr. 2092/91 Art. 9; ; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 2; ; VwVfG § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; ; VwVfG § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit eines Kontrollverfahrens bei einem ökologischen Anbauverfahren als Zweckbestimmung der Förderung nach dem Agrar-Umweltprogramm 2003

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuwendungswiderruf nach dem Agrar-Umweltprogramm 2003

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit eines Kontrollverfahrens bei einem ökologischen Anbauverfahren als Zweckbestimmung der Förderung nach dem Agrar-Umweltprogramm 2003; Die i.R.d. Agrar-Umweltprogramms 2003 mit dem Bewilligungsbescheid verbundenen Nebenbestimmungen als Bedingungen einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1127
  • DÖV 2009, 823
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Stade, 19.03.2007 - 6 A 2013/06

    Anwendbarkeit nationaler Widerrufsvorschriften bei einem Widerruf von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 10 LA 278/07
    Ferner entspricht es der Praxis der Beklagten, in Fällen der Rückforderung von Zuwendungen auch die zugrunde liegenden Auszahlungsmitteilungen aufzuheben (vgl. VG Stade, Urteil vom 19. März 2007 - 6 A 2013/06 -, juris Rdnr. 37; VG Oldenburg, Urteil vom 11. Juni 2009 - 12 A 2250/07 -, n.v. für den Fall einer Auszahlungsmitteilung betr. Betriebsprämie 2005).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 10 LA 278/07
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der bereits die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Vorliegen von Widerrufsgründen im Regelfall zum Widerruf einer Subvention zwingen und es besonderer Ermessenserwägungen nicht bedarf, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 22.02 -, Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 44; Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 [57 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2008 - 10 LA 116/07

    Widerruf und Rückforderung einer durch das Land Niedersachsen zugewendeten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 10 LA 278/07
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat angeschlossen (Senatsbeschluss vom 16. September 2008 - 10 LA 116/07 -, RdL 2008, 333).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 10 LA 278/07
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der bereits die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Vorliegen von Widerrufsgründen im Regelfall zum Widerruf einer Subvention zwingen und es besonderer Ermessenserwägungen nicht bedarf, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 22.02 -, Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 44; Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 [57 f.]).
  • VG Hamburg, 14.03.2022 - 17 K 4793/21

    Erfolgreiche Klage gegen die Rückforderung einer bewilligten und ausgezahlten

    Durchweg ist anerkannt, dass auch Richtlinien, auf die im Bescheid Bezug genommen wird und deren näherer Inhalt infolge ihrer Veröffentlichung ohne weiteres zugänglich ist, zur Zweckbestimmung heranzuziehen sind (OVG Bautzen, Urt. v. 25.6.2009, 1 A 176/09, Rn. 21 ff. juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.7.2009, 10 LA 278/07, Rn.12 juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 10 LB 94/12

    Rechtfertigung einer Sanktion der Kategorie 3 i.S.d. Förderrichtlinie bei den

    Während die Bewilligungsbehörde mit dem Bewilligungsbescheid lediglich den Höchstbetrag der jährlichen Zuwendung bestimmt, konkretisiert sie mit den jeweiligen Auszahlungsmitteilungen die Höhe der Zuwendung für das jeweilige Kalenderjahr (vgl. Beschluss des Senats vom 23.07.2009 - 10 LA 278/07 -, AUR 2009, 362).

    Während die Beklagte mit dem Bewilligungsbescheid lediglich den Höchstbetrag der jährlichen Zuwendung bestimmt, konkretisiert sie mit der Auszahlungsmitteilung die Höhe der Zuwendung für das jeweilige Kalenderjahr (vgl. Beschluss des Senats vom 23.07.2009, a. a. O.).

    In diesem Fall bedarf es besonderer Ermessenserwägungen nicht, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, sog. intendiertes Ermessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2003, a. a. O.; Beschluss des Senats vom 23.07.2009, a. a. O.).

  • VG Hamburg, 28.04.2023 - 16 K 5209/21

    Rechtswidrige Rückforderung einer Corona-Soforthilfe

    Durchweg ist anerkannt, dass auch Richtlinien, auf die im Bescheid Bezug genommen wird und deren näherer Inhalt infolge ihrer Veröffentlichung ohne weiteres zugänglich ist, zur Zweckbestimmung heranzuziehen sind (OVG Bautzen, Urt. v. 25.6.2009, 1 A 176/09, Rn. 21 ff. juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.7.2009, 10 LA 278/07, Rn.12 juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13

    Auflagenverstoß; Bewilligungsvoraussetzungen; ELER; Ermessen; Falschangabe;

    Hier war unter der irreführenden Bezeichnung "Bedingung" (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 23.7.2009 - 10 LA 278/07 - Bl. 9) in Nr. 4 c der Bewilligungsbescheide vom 2. Dezember 2003 sowie vom 17. September 2004 dem Kläger jeweils inhaltlich als Auflage vorgegeben worden, "jede Abweichung vom Antrag bzw. von den Zuwendungsvoraussetzungen ... unverzüglich mitzuteilen".
  • VG Meiningen, 13.12.2022 - 8 K 1325/21

    Rückforderung von Zuwendungen im Rahmen des Corona Soforthilfe Programms

    Für dieses Verständnis sind auch das Antragsformular sowie in Bezug genommene Richtlinien, deren näherer Inhalt infolge ihrer Veröffentlichung ohne weiteres zugänglich ist, und sonstige Informationen unter Berücksichtigung aller für den Adressaten erkennbaren Umstände relevant (OVG Lüneburg, B. v. 16.10.2014 - 8 LA 52/14 -, OVG Bautzen, U. v. 25.6.2009 - 1 A 176/09 - OVG Lüneburg, B. v. 23.7.2009 - 10 LA 278/07 -, alle zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 09.06.2023 - 16 K 1956/22

    Zum Nachweis des Liquiditätsengpasses als Voraussetzung für die Gewährung einer

    Durchweg ist anerkannt, dass auch Richtlinien, auf die im Bescheid Bezug genommen wird und deren näherer Inhalt infolge ihrer Veröffentlichung ohne weiteres zugänglich ist, zur Zweckbestimmung heranzuziehen sind (OVG Bautzen, Urt. v. 25.6.2009, 1 A 176/09, Rn. 21 ff. juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.7.2009, 10 LA 278/07, Rn.12 juris).
  • VG Hamburg, 09.05.2023 - 16 K 2227/22

    Zur Ermittlung der Fördervoraussetzung der unternehmerischen Tätigkeit im

    Durchweg ist anerkannt, dass auch Richtlinien, auf die im Bescheid Bezug genommen wird und deren näherer Inhalt infolge ihrer Veröffentlichung ohne weiteres zugänglich ist, zur Zweckbestimmung heranzuziehen sind (OVG Bautzen, Urt. v. 25.6.2009, 1 A 176/09, Rn. 21 ff. juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.7.2009, 10 LA 278/07, Rn.12 juris).
  • VG Hamburg, 28.09.2022 - 17 K 4829/21

    Rückforderung einer Zuwendung im Rahmen des Hamburger Corona Soforthilfe

    Durchweg ist anerkannt, dass auch Richtlinien, auf die im Bescheid Bezug genommen wird und deren näherer Inhalt infolge ihrer Veröffentlichung ohne weiteres zugänglich ist, zur Zweckbestimmung heranzuziehen sind (OVG Bautzen, Urt. v. 25.6.2009, 1 A 176/09, Rn. 21 ff. juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.7.2009, 10 LA 278/07, Rn.12 juris).
  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 19 ZB 10.3100

    Förderung der Bewirtschaftung des gesamten Betriebs nach den Kriterien des

    In Übereinstimmung hiermit umfasst die Fördermaßnahme einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren und kann der Zweck der Förderung nicht (mehr) erreicht werden, wenn während des Verpflichtungszeitraumes die Voraussetzungen für die Förderung nicht stets gegeben sind (OVG Lüneburg vom 23.7.2009 AUR 2009, 362, Abschnitt II.2.a der Gründe auf der Basis ermessensbindender Regelungen, die bei einer Kontrolllücke von mehr als sechs Monaten - unabhängig von ihrer Lage im Wirtschaftsjahr - den Widerruf der Bewilligung vorsehen).
  • VG Hamburg, 13.02.2023 - 16 K 1559/22

    Zu den Mitwirkungspflichten des Empfängers einer öffentlichen Förderung

    Durchweg ist anerkannt, dass auch Richtlinien, auf die im Bescheid Bezug genommen wird und deren näherer Inhalt infolge ihrer Veröffentlichung ohne weiteres zugänglich ist, zur Zweckbestimmung heranzuziehen sind (OVG Bautzen, Urt. v. 25.6.2009, 1 A 176/09, Rn. 21 ff. juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.7.2009, 10 LA 278/07, Rn.12 juris).
  • VG Aachen, 26.08.2014 - 7 K 2689/13

    Agrarinvestitionsförderungsprogramm; Auszahlungsmitteilung; Rückforderung; GbR;

  • VG Göttingen, 26.11.2009 - 2 A 156/08

    Doppelförderung; Ermessen; NAU (C); Rücknahme; Vertrauensschutz

  • VG Göttingen, 22.01.2014 - 2 A 476/12

    Agrarförderung; Beihilfekürzung; Dauergrünland; Feststellungslast; NAU/BAU 2010;

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